Wichtige Hinweise
Hinweis nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Gesetzliche Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz ab 01.02.2017:
WWW.verbraucher-schlichter.de
Für meine Kanzlei besteht keine Verpflichtung und keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.
Sofern mit einem Verbraucher im konkreten Fall eine Streitigkeit bereits entstanden ist (§ 37 VSBG). Wird hingewiesen, daß Steuerberater ihre Mandanten bei Eintritt des Streitfalls in Textform (§ 126b BGB) darüber unterrichten müssen, an welche Verbraucherschlichtungsstelle sie sich wenden können. Bei fehlender Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren müssen Steuerberater die Mandanten auch hier entsprechend in Textform darüber informieren, dass sie zu einem solchen Verfahren weder bereit noch verpflichtet sind – siehe oben-.
Diese Informationspflicht gilt ab 1.2.2017.