Neues für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber
Gutscheine für Arbeitnehmer bis EUR 50 monatlich
Wird die Sachbezugsgrenze von EUR 50 ( bis zum 01.01.2022 44,00 ) im Monat nicht überschritten liegt kein steuerpflichtiger Sachbezug vor. Diese Zuwendung ist dann nicht in die Bemessungsgrundlage des § 37b EStG mit einzubeziehen.
Als Sachbezug ist alles zu bewerten was der Arbeitnehmer nur gegen Ware und nicht gegen Bargeld einlösen kann.
Beispiel für eine arbeitsvertragliche Vereinbarung für Warengutscheine
Arbeitsvertragliche Vereinbarung für Warengutscheine
zwischen
Arbeitgeber:
und
Arbeitnehmer
1. Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer neben dem Gehalt einen steuerfreien
Sachbezug im Wert von EUR 44,00 monatlich, in Form eines Gutscheines
2. Der Arbeitnehmer darf den Gutschein nur gegen Ware und nicht gegen
Bargeld einlösen.
3. Der Arbeitnehmer hat den Erhalt des Gutscheines mit Datum und Unterschrift zu bestätigen
4. Die Zahlung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht freiwillig und unter
dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Auch bei wiederholter Zahlung
wird kein Rechtsanspruch für die Zukunft begründet. Der Widerruf kann sowohl
auf wirtschaftliche Gründe als auch auf Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers
gestützt werden.
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Datum Arbeitgeber Arbeitnehmer