Steuergestaltung


Wir beraten Mandanten in praktischer und strategischer Hinsicht und unterstützen Entscheidungsprozesse, die mit tatsächlich durchführbaren Maßnahmen in Einklang stehen.

Eine Gestaltung der Steuer kann immer nur dann steuerwirksam gelingen, wenn vor Beginn einer Maßnahme, vor Abschluss von Verträgen
die tatsächlich durchführbaren Sachverhalte vereinbart werden und dann, wie vereinbart durchgeführt werden und die angestrebten Wirkungen
eintreten.

In solchen Fällen wird die steuerliche Beurteilung durch den Fiskus dem angestrebten Ziel, der erwünschten Wirkung der "Gestaltung" entsprechen.

Es ist also notwendig, mit dem Steuerberater rechtzeitig vorher die Absichten zu erörtern.